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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufsbedingungen der Basic System Solutions GmbH

I. Allgemeine Bedingungen

Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese haben Gültigkeit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Die Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich mit der Bestel­lung, spätestens mit der Entgegennahme der Ware als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Basic System Solutions GmbH (folgend B.S.S GmbH) sie schriftlich bestätigt.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich genannt ist. Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt sind. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die Lieferung und/oder Rechnung erfolgen.

2. Die Fa. B.S.S GmbH kann Konstruktions- und Formänderungen der Ware vornehmen, sofern diese Anforderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Desgleichen ist die Fa. Basic System Solution berechtigt, Waren mit anderer als vereinbarter Bezeichnung zu liefern, soweit keine Artabweichung vorliegt.

3. Die Verantwortung für die Auswahl der Geräte und gegebenenfalls Zubehörteile und die mit ihnen beabsichtigten Ergebnisse liegen beim Kunden.

III. Teilunwirksamkeitsklausel

1. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksame Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.

IV. Recht der BRD

1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die An­wendung des Art. 1 a.-c. EKG ist ausgeschlossen.

V. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Der Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Fa. B.S.S GmbH, sofern die Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

VI. Ausfuhrkontrollbestimmungen

1. Die Maschinen unterliegen neben deutschen auch US-Ausfuhrbeschränkungen. Auskünfte und Genehmigungen erteilt nach deutschem Recht das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn, nach US-Recht das US Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington, D.C. 20044. Der Käufer ist verpflichtet erforderliche Genehmigungen einzuholen, wenn er die Maschinen weiterverkauft.

IV. Entkoppelung

1. Macht der Käufer Gewährleistungsrechte geltend, so bleiben etwaige andere zwischen den Vertragsparteien geschlossene Verträge hiervon unberührt. Der Käufer erklärt sich bereit, hierüber eine Individualabrede mit der Fa. B.S.S GmbH zu treffen.

VIII. Lieferfristen

1. Über die Lieferzeit wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Dabei wird die Fa. B.S.S GmbH von ihren geltenden Lieferfristen ausgehen.

2. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen.

3. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeiti­ger Selbstbelieferung. Eine Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung eventueller Vertragsmodalitäten erfolgt ist und verlängert sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von 10 Tagen schriftlich gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten wird. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten, befreien uns von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und verpflichten den Käufer zur Abnahme, es sei denn, bei Vertragsschluss wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

IX. Installationserfordernisse

1. Bis zum Anlieferungstermin hat der Kunde geeignete Räume und alle erforderlichen technischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und in Betrieb zu halten. Die erforderlichen Angaben erhält der Käufer rechtzeitig.

X. Eigentumsvorbehalt

1. Die Fa. B.S.S GmbH behält sich das Eigentum an den Vertragsprodukten vor, bis sämtliche Forderungen, die der Fa. B.S.S GmbH gegen den Kunden jetzt oder im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand zukünftig zustehen, beglichen sind.

2. Im Falle einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf das Eigentum der Fa. B.S.S GmbH zu verweisen und der Fa. B.S.S GmbH telefonisch oder telegrafisch mit nachfolgender schriftlicher Unterrichtung zu informieren.

3. Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist die Fa. B.S.S GmbH berechtigt, die Vertragsprodukte zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vertragsprodukte durch die Fa. B.S.S GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrage, soweit nicht das VerbrKG Anwendung findet.

4. Die Fa. B.S.S GmbH ist berechtigt für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Produkte auf Kosten des Kunden gegen alle üblichen Risiken zu versichern, falls der Kunde nicht den Abschluss einer vergleichbaren Versicherung nachgewiesen hat.

5. Die Vorbehaltsware darf vom Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert werden. Der Kunde tritt hiermit im Voraus bis zur völligen Tilgung aller Forderungen der Fa. B.S.S GmbH die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen in voller Höhe mit allen Nebenrechten an die Fa. B.S.S GmbH ab. Der Kunde bleibt bis zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, jedoch nur solange er seine Verpflichtungen der Fa. B.S.S GmbH gegenüber erfüllt. Eingezogene Beträge hat er sofort an die Fa. B.S.S GmbH abzuführen, soweit die Forderungen der Fa. B.S.S GmbH fällig sind. Die Fa. B.S.S GmbH ist verpflichtet, ihr zustehende Sicherungen auf Verlangen nach ihrer Wahl insoweit freizugeben, als sie die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.

6. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Auftraggeber gehörender Waren, steht der Fa. B.S.S GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Waren der Fa. B.S.S GmbH zu diesen anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu.

XI. Annahmeverzug

1. Nimmt der Kunde die ihm angebotenen Vertragsprodukte nicht an, so ist die Fa. B.S.S GmbH nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, anderweitig über die Vertragsprodukte zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

2. Mit Eintritt des Annahmeverzuges ist die Fa. B.S.S GmbH berechtigt die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Monat, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

3. Nimmt der Kunde die angebotenen Vertragsprodukte nicht an und ist er auch nicht bereit, den vereinbarten Kaufpreis zu dem Zeitpunkt zu zahlen, zu dem er bei vertragsmäßiger Abnahme der Vertragsprodukte zu zahlen wäre, so ist die Fa. B.S.S GmbH berechtigt, 20 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung zu verlangen, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

4. Verweigert der Käufer die Abnahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn über. In diesem Fall befindet sich der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug und haftet gegenüber der B.S.S GmbH für alle entstehenden Kosten, insbesondere durch Versand sowie zwischenzeitlichen Wertverlust.

XIII. Gefahrübergang

1. Mit der Übergabe der Vertragsprodukte geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.

2. Bei Einschaltung einer Transportperson trägt die Fa. B.S.S GmbH die Sachgefahr bis zum Zeitpunkt der Übergabe an die Transportperson, sofern Verlust oder Beschädigung nicht auf Umstände zurückzuführen sind, die der Kunde zu vertreten hat.

3. Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg und Transportmittel) behält sich die B.S.S GmbH vor. Außer auf ausdrückliche schriftliche Erklärung des Kunden wird die Ware für den Versand zwangversichert. Wünscht unser Vertragspartner Sonderbeförderung, so trägt dieser auch die dadurch hervorgerufenen Kosten. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Eingetretene Transportschäden oder Transportverluste sind der B.S.S GmbH unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf.

XIV. Gewährleistung

1. Ist das Vertragsprodukt mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird es innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die Fa. B.S.S GmbH nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessert nach. Die Parteien sind sich der Tatsache bewusst, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler an der Hard- und Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Technische Eigenschaften und Beschreibungen in Produktinformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der B.S.S GmbH schriftlich bestätigt wurden.

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt der Ablieferung.

3. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich mitgeteilt werden. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so sind jegliche Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.

4. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

5. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für gebrauchte Maschinen, die unter Ausschluss jeder Gewährleistung geliefert werden.

6. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Fa. B.S.S GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll.

7. Die Fa. B.S.S GMBH kann die Vergütung ihres Aufwandes verlangen, soweit sie auf Grund einer Fehlermeldung tätig geworden ist, ohne dass der Kunde einen Fehler nachgewiesen hat.

8. Im Falle der Gewährleistung kann der Kunde deren Durchführung nur während der normalen Arbeitszeit der Fa. B.S.S GmbH verlangen. Er ist verpflichtet, während dieser Zeit der Fa. B.S.S GmbH Zugang zu den Produkten zu gewähren.

9. Eine Änderung des Aufstellungsortes der Maschinen wird der Kunde der Fa. B.S.S GmbH während der Gewährleistungsfrist unverzüglich schriftlich mitteilen.

10. Bei PC samt Programmen ist Ort der Fehlerbeseitigung der Sitz der Fa. B.S.S GmbH. Der Kunde ist zum Zwecke der Geltendmachung seines Gewährleistungsanspruchs verpflichtet, das Defektteil einschließlich Verbindungskabel, jedoch ohne beschriebene Datenträger, auf seine Kosten und Gefahr anzuliefern oder anliefern zu lassen. Dem Defektteil ist eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer sowie eine Rechnungskopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, beizufügen. Auf Wunsch wird die Fa. B.S.S GmbH den PC auf Gefahr des Kunden zurücksenden.

11. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen oder mechanischen Belastungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderun­gen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

XV. Haftung

1. Schadensersatzansprüche gegen die Fa. B.S.S GmbH oder ihre Mitarbeiter sind, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, wegen Nichterfüllung, Verzug, Gewährleistung, Verletzung der Fehlerbeseitigungspflicht oder sonstige positive Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung) ausgeschlossen, soweit der Fa. B.S.S GmbH, ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder anfängliches Unvermögen zur Last fällt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften ist auf den Umfang der Zusicherung beschränkt.

2. Dies gilt nicht wenn es sich um die Verletzung wesentlicher Rechtsgüter, um versicherbare Schäden oder um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.

3. Die Fa. B.S.S GmbH haftet nicht für entgangen Gewinn und Vermögensschäden des Kunden aus pVV, die beispielsweise durch Ausfall von Produkten, durch fehlerhafte Funktion von Programmen oder Datenverlust soweit sie durch den Kunden oder seine Hilfspersonen entstehen, ebensowenig, wenn die vom Kunden oder seinen Hilfspersonen gewählte Systemkombination seinen Erfordernissen nicht entspricht oder die beabsichtigten Ergebnisse nicht liefert. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nur insoweit, als zwingende gesetzliche Vorschriften, beispielsweise über die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, nicht entgegenstehen und es sich nicht um die Verletzung einer Kardinalpflicht handelt.

XVI. Kaufpreis

1. Die in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und anderer gesetzlicher Abgaben im Lieferland, sowie Transportkosten, Verpackung, ggf. Transportversicherung und Abwicklungspauschale. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten. Maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise unserer Zulieferanten sowie Währungsparitäten, Zoll und Einfuhrgebühren. Bei Handelsware die aus dem Ausland bezogen wird, können die vereinbarten Preise dann angepasst werden, wenn die Währung des Bezugslandes zu EUR zwischen Auftragserstellung und Auslieferung (Rechnungsstellung) um mehr als 5 % schwankt.

2. Die Kosten für die Installation der Hardware werden im Angebot gesondert ausgewiesen.

3. Preiserhöhungen sowie Erhöhungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind vom Kunden zu tragen, wenn die Vertragsprodukte vereinbarungsgemäß später als 6 Monate nach Vertragsschluss geliefert werden. Gleiches gilt, wenn die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, später als 6 Monate nach Vertragsschluss erfolgt.

XVII. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar und fällig.

XVIII. Aufrechnung, Abtretung und Zurück- behaltungsrecht

1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit der Fa. B.S.S GmbH beruht, ist ausgeschlossen.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der Fa. B.S.S GmbH auf Dritte zu übertragen. 3. Die Fa. B.S.S GmbH ist befugt, die sich aus diesem Vertrage ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden wird das Recht zur Lösung vom Vertrag eingeräumt, wenn der Wechsel des Vertragspartners seine berechtigten Interessen beeinträchtigt.

IX. Verzug

1. Kommt der Kunde mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, so ist die Fa. B.S.S GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 7,5 % jährlich über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank als durchschnittlichen Verzugsschaden zu verlangen.. Die Geltendmachung sonstiger Rechte bleibt unberührt.

2. Die Fa. B.S.S GmbH ist im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt eine Bearbeitungsgebühr vom Kunden zu verlangen.